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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schalldruck, Frank Neusius, In der Acht 11, 66663 Merzig

§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und
damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Schalldruck, Frank Neusius
und Ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Schalldruck in Anspruch nehmen
(nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.


§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Schalldruck sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der
gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten (Mo – Fr 9.00
bis 17.00 Uhr) erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden.
Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet.


§3 Gewährleistung und Haftung
Schalldruck verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der
Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager der Firma Schalldruck. Eine Anlieferung erfolgt
gegen Berechnung der Kosten. Schalldruck ist zur Instandhaltung der Mietsache während der
Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.


§4 Mietkonditionen
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von
deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des
einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen
aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt
Schalldruck zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu
tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache
unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den
Mangel unverzüglich Schalldruck anzuzeigen. Der Mieter sichert Schalldruck zu, die Geräte in
sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für
Beschädigungen, Verluste und Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte,
defekte oder verloren gegangene Glühlampen und andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat
der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten;
ist dies nicht möglich, so ist Schalldruck hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag,
den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu
entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den Schalldruck nachweisbar durch die
Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und
Funktionsfähigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. §4 Ziffer 1 überprüft hat und der Mangel der
Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist
Schalldruck nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Schalldruck zum
Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu
verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.


§6 Schadenersatz
1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche des Mieters, so für
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von
Folgeschäden, ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren
Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Schalldruck beruht und
Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
Soweit die Haftung von Schalldruck ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten von Schalldruck.
2. Bei der Vermietung von technisch aufwändigen Geräten (wie z.B. Digitalmischpulten,Steuerungen,
usw.) ohne Fachpersonal von Schalldruck wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße
Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für
Schadensgrund und Höhe.
3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial
grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den
bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten
alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.


§7 Versicherung und Bewachung
1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko
ordnungsgemäß zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Schalldruck auf Verlangen
nachzuweisen.
2. Bei länger andauernden Veranstaltungen und Veranstaltungen, bei denen das Bedienpersonal
nicht ständig zur Beaufsichtigung der Geräte anwesend ist, hat der Mieter für eine fachgemäße
Sicherung der Geräte während der Abwesenheit des Bedienpersonals (insbesondere zur Nachtzeit)
Sorge zu tragen.


§8 Preise / Zahlungen
1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht
geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in
solchen Fällen per Vorauskasse. Schalldruck behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne
Ankündigung zu verändern.

2. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung
weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung
fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn
storniert wird, und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor
Mietbeginn storniert wird, 100% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach storniert wird.
Gegebenenfalls getätigte Vorleistungen müssen in vollem Umfang gezahlt werden.
3. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann Schalldruck ohne besonderen Nachweis Zinsen
in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen.
Sonstige Ansprüche von Schalldruck bleiben unberührt.
4. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder an ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.


§9 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Schalldruck


§10 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter
freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten
Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen
werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.


§11 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Schalldruck und
dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs-
und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Schalldruck.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem
dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten
vorbehalten.
6. Mit der Veröffentlichung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit